Pfäffikon hat ein Nettovermögen pro Einwohner/in von 1’035 Franken, Wildberg hat ein Nettovermögen pro Einwohner/in von 7’379 Franken. Das Eigenkapital von Pfäffikon beträgt 123,2 Mio. Franken, das Eigenkapital von Wildberg (ohne Spezialisierungen) rund 14,6 Mio. Franken.
Der Gemeinderat von Pfäffikon erarbeitet das erste Budget der neuen Gemeinde gemeinsam mit der Übergangsbehörde. Die Stimmberechtigten von Pfäffikon und Wildberg entscheiden darüber an einer gemeinsamen Gemeindeversammlung, die voraussichtlich am 6. Dezember 2027 stattfinden wird. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Pfäffikon prüft das Budget vorgängig.
Die Gemeindeversammlung der erweiterten Gemeinde Pfäffikon genehmigt im Frühjahr 2028 die letzten Jahresrechnungen von Pfäffikon und Wildberg als eigenständige Gemeinden.
Detaillierte Berechnungen der unabhängigen Experten von Swissplan zeigen auf, dass eine Fusion keine relevanten Auswirkungen auf den Steuerfuss Pfäffikon haben wird. Pfäffikon kann die im Vergleich tieferen Steuereinnahmen aus Wildberg durch Einsparungen und Synergien ausgleichen. Zudem bringt Wildberg ein hohes Nettovermögen in die fusionierte Gemeinde ein. Die Gemeindeversammlung der fusionierten Gemeinde legt den definitiven Steuerfuss mit dem ersten gemeinsamen Budget im Dezember 2027 fest.
Die Fusion hat für Pfäffikon keine negativen Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich. Allerdings verliert Wildberg den bisherigen Anspruch auf Beiträge aus dem demografischen sowie geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich von insgesamt rund 0,5 Millionen Franken pro Jahr. Der Kanton federt diesen Wegfall während vier Jahren schrittweise ab. Zusätzlich gleichen Einsparungen und Synergien die tieferen Einnahmen aus.
Nein. Wildberg bringt insgesamt ein positives Nettovermögen in die Fusion ein. Bestehende Verbindlichkeiten werden durch das vorhandene Finanzvermögen mehr als ausgeglichen.
Ja. Durch eine Fusion müssen die Gemeinden vieles nicht mehr doppelt organisieren – zum Beispiel Gemeinderäte, Kommissionen oder Gemeindeversammlungen. Dadurch sparen sie jedes Jahr Geld. Auch der Gesamtaufwand pro Einwohner für die Verwaltung sinkt durch Synergieeffekte.
Durch Annahme des Fusionsvertrags kann die neue Gemeinde Verwaltung und Behörden effizienter organisieren. Die Finanzplanung rechnet ab 2028 mit Einsparungen von rund 0,9 Millionen Franken pro Jahr, ab 2030 sogar mit rund 1,1 Millionen Franken. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand pro Einwohnerin und Einwohner.
Ja, durch gemeinsame Systeme kann die Gemeinde Abläufe vereinfachen und langfristig Betriebs- und Lizenzkosten senken.
Nein. Die Gemeinden planen wegen der Fusion keine zusätzlichen Investitionen. Sie führen lediglich die bestehenden Investitionspläne von Pfäffikon und Wildberg zusammen.
Für den Kiesfang und den Unterhalt am Helltobelbach ist weiterhin mit einem Aufwand von rund 10’000 Franken pro Jahr zu rechnen.
Zurzeit setzt Wildberg mehrere Projekte um, darunter den Hochwasserschutz am Gassacherbach (Kosten: 350’000 Franken), die Hangsicherung am Stammbach (Kosten: 75’000 Franken) und den Kiesfang Helltobelbach zusammen mit der Gemeinde Bauma.
Wildberg wird vom aktuellen Steuerfuss 124 auf den Steuerfuss von Pfäffikon von 110 wechseln. Durch die kumulierten Effekte wie Synergien und Nettovermögen wird das den Steuerfuss von Pfäffikon nicht beeinflussen. Dies auch, weil Pfäffikon etwa 13-mal grösser als Wildberg ist, was den direkten Einfluss auf die neue Gesamtheit in Grenzen hält. Die generellen Steuerprognosen praktisch aller vergleichbaren Zürcher Gemeinden deuten mittelfristig auf eine leichte Erhöhung hin. Die Synergieeffekte werden also eher dazu führen, dass der Steuerfuss der fusionierten Gemeinde später und schwächer steigen wird. Eine Steuersenkung ist nicht geplant.
Die geplanten Einsparungspotenziale durch Zusammenlegung und Anpassung von Organisation und Prozessen liegen neben weiteren kleineren Posten in folgenden Bereichen:
– Legislative (Entfall Behördenentschädigungen RPK)
– Exekutive (Entfall Behördenentschädigungen GR und externe Beratungen)
– Finanz- und Steuerverwaltung (Einsparung Personal)
– Allgemeine Dienste (Gemeindeschreiberstelle)
– Bauamt (Externe Berater)
– Schulleitung (Entfall Schulpflege)
– Dazu kommen andere Effekte wie Softwarelizenzen, Gebühren, etc.
Das Projektteam aus den Gemeinderäten und den Verwaltungen hat sich in den letzten 6 Monaten intensiv damit beschäftigt und die vorgelegten Zahlen basieren auf konkreten Fakten sowie realistischen Einschätzungen.
Die beiden Finanzhaushalte von Wildberg und Pfäffikon verschmelzen zu einem neuen Haushalt der fusionierten Gemeinden. Das höhere Nettovermögen von Wildberg soll zur Stabilität des neuen Haushalts beitragen und nicht direkt ausgegeben werden.
Pfäffikon übernimmt die bestehenden Verträge von Wildberg. Die meisten Mitgliedschaften in Zweckverbänden werden weitergeführt. Wo dies nicht der Fall ist, gelten die Kündigungsfristen des jeweiligen Vertrags bzw. der Statuten. Die Verträge können in der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden.
Der Verteilschlüssel ist bei den Zweckverbänden regelmässig in deren Statuten festgelegt. Es werden die dort vorgesehenen Regelungen angewendet.
Wie jedes andere Geschäft ist auch die Vorbereitung des Fusionsvertrags Teil des Tagesgeschäfts in den beiden Gemeindeverwaltungen. Die Verwaltungsmitarbeitenden erfassen daher ihren Aufwand für die Fusion nicht separat, wodurch sich die internen Kosten nicht genau beziffern lassen. Bei den Behördenmitgliedern entstehen keine zusätzlichen Kosten, da sie unabhängig vom Aufwand eine Pauschalentschädigung erhalten.
Die externen Kosten bewegen sich im üblichen Rahmen und liegen bei rund CHF 125‘000 pro Gemeinde. Der Kanton steuert jedoch einen Beitrag von CHF 100‘000 an die Projektkosten bei und es werden Gespräche im Regierungsrat geführt, um diesen Beitrag zur Unterstützung von Fusionen noch zu erhöhen.
Die Liegenschaften in Wildberg sind ihrem Alter entsprechend in einem guten Zustand. Investitionen, die in den nächsten Jahren anstehen, sind bekannt und im gemeinsamen Finanzplan berücksichtigt. Auch für den längerfristigen Unterhalt sind entsprechende Mittel eingeplant.
Die Infrastruktur in Wildberg ist in einem ordentlichen Zustand. Anstehende Sanierungen sind im Finanzplan bereits berücksichtigt.
Ja. Eine Fusion mit Wildberg wird den Steuerfuss in Pfäffikon gemäss den vorgenommenen Berechnungen nicht beeinflussen. Gemäss den Legislaturzielen 2026–2030 des Gemeinderats soll der Steuerfuss auch nach der Fusion bei 110 Prozent bleiben. Definitiv entscheidet die Gemeindeversammlung im Dezember 2027 mit dem ersten gemeinsamen Budget über den Steuerfuss für 2028.
Die Steuerkraft 2025 beträgt in Wildberg CHF 2’481 pro Einwohner, in Pfäffikon CHF 3’329. Beide Gemeinden liegen damit unter dem kantonalen Mittel von CHF 4’478 pro Einwohner. Die tiefere Steuerkraft von Wildberg ist deshalb nur bedingt relevant, da der Kanton die Differenz zum kantonalen Mittel über den Ressourcenausgleich weitgehend ausgleicht.
Die bestehende Turnhalle in Wildberg ist in einem guten Zustand und erfüllt ihren Zweck für die Primarschule. Im Jahr 2029 ist die Instandhaltung des Daches geplant. Dafür sind im Finanzplan 200’000 Franken vorgesehen.
Sie können Ihre Fragen direkt hier erfassen und sie werden zeitnah beantwortet.
Der Fusionsvertrag regelt alle relevanten Punkte der Fusion. Diesen Vertrag und den Beleuchtenden Bericht erhalten die Stimmberechtigten beider Gemeinden voraussichtlich Mitte November 2026.
Hier auf der Projektwebsite gemeinsamweiter.ch, in der Pfäffikerin und auf Social Media gibt es laufend aktuelle Informationen zur Ausarbeitung des Fusionsvertrags. Der ausgearbeitete Fusionsvertrag und der Beleuchtende Bericht stehen den Stimmberechtigten beider Gemeinden voraussichtlich Mitte November 2026 online zur Verfügung. Alle relevanten Unterlagen werden anschliessend auch wie üblich mit den Abstimmungsunterlagen Anfang 2027 an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger versendet.
Bis zum geplanten Zusammenschluss am 1. Januar 2028 bleiben die bestehenden Behörden von Pfäffikon und Wildberg im Amt. Zusätzlich begleitet eine gemeinsame Übergangsbehörde die Umsetzung der Fusion und bereitet den Zusammenschluss organisatorisch vor.
Die Übergangsbehörde begleitet die Arbeiten vom Ja an der Urne bis zur Fusion. Sie setzt sich aus Vertretungen der Gemeinden und Schulen von Pfäffikon und Wildberg zusammen; den Vorsitz hat der Gemeindepräsident von Pfäffikon. Zudem informiert die Behörde die Bevölkerung und legt der erweiterten Gemeindeversammlung das erste Budget sowie weitere Vorlagen zur Fusion vor. All dies ist im Fusionsvertrag geregelt.
Die neue Gemeinde Pfäffikon führt laufende Projekte und offene Geschäfte von Pfäffikon und Wildberg weiter. Die Übergangsbehörde erstellt dafür eine Übersicht aller hängigen Geschäfte und übergibt diese geordnet an die neuen Gemeindebehörden.
Die Gemeindeverwaltung der erweiterten Gemeinde wird ihre Schalter und Büros in Pfäffikon haben.
Nein, neu befinden sich die Schalter und Büros der Gemeindeverwaltung in Pfäffikon.
Grundsätzlich übernimmt die neue Gemeinde alle Anstellungsverhältnisse. Mit der Fusion werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und der Aufwand reduziert, was zu einem geringen Stellenabbau führen wird, der jedoch voraussichtlich über natürliche Abgänge, wie zum Beispiel Pensionierungen, erreicht wird.
In der Gemeindeverwaltung Pfäffikon werden voraussichtlich rund 430 Stellenprozente bzw. 4 zusätzliche Arbeitsplätze aufgebaut.
Nein, das ist nicht geplant. Mitarbeitende aus Wildberg, die nach Pfäffikon wechseln möchten, sollen weiterhin eine Stelle erhalten können. Durch natürliche Abgänge werden insgesamt etwas weniger Mitarbeitende für die fusionierte Gemeinde arbeiten als vorher für die beiden Gemeinden zusammen.
Die meisten bestehenden Zusammenarbeiten mit anderen Gemeinden bleiben auch nach einer Fusion bestehen. Die neue Gemeinde Pfäffikon übernimmt dabei alle Rechte und Pflichten. Verträge, die nur zwischen Pfäffikon und Wildberg bestehen, braucht es nach der Fusion nicht mehr.
Der Fusionsvertrag sieht vor, dass Wildberg zum Betreibungskreis Pfäffikon gehört. Da Wildberg im Vergleich zu Pfäffikon nur tiefe Fallzahlen hat, braucht das Betreibungsamt kein zusätzliches Personal.
Der Fusionsvertrag sieht vor, dass Wildberg neu zum Notariatskreis Pfäffikon gehört. Laufende Geschäfte können beim bisherigen Notariat abgeschlossen werden. Neue Geschäfte laufen künftig über das Notariat Pfäffikon.
Mit dem Vollzug der Fusion per 1. Januar 2028 übernimmt das Friedensrichteramt Pfäffikon diese Aufgabe für das gesamte erweiterte Gemeindegebiet.
Der Fusionsvertrag sieht vor, dass die erweiterte Gemeinde die IT-Systeme von Pfäffikon übernimmt. Die Gemeinde bereitet die technische Integration nach einem allfälligen Fusionsentscheid vor.
Die fusionierte Gemeinde möchte das Gemeindehaus Wildberg behalten, den von der Verwaltung genutzten Teil renovieren und vermieten. Wie die Gemeinde das Gebäude künftig genau nutzt, entscheidet sie in der weiteren Planung nach einem allfälligen Fusionsentscheid.
Die Bau- und Zonenordnungen sowie die Richtpläne von Pfäffikon und Wildberg gelten nach Annahme des Fusionsvertrags weiterhin in den bisherigen Gemeindegebieten. Spätestens bis 2034 legt die neue Gemeinde den Stimmberechtigten eine gemeinsame BZO für das gesamte Gemeindegebiet vor. Bestehende Sondernutzungspläne gelten weiter.
Die Gemeinden vereinheitlichen ihre Informatik. Dadurch entstehen Mengenrabatte und Skaleneffekte. Die Fusion macht die Informatik voraussichtlich nicht teurer. Einsparungen sind nach dem Zusammenschluss möglich.
Der Fusionsvertrag sieht vor, dass die Sozialberatung Pfäffikon die Betreuung in Wildberg übernimmt. Einwohnerinnen und Einwohner aus Wildberg können damit die bestehenden Angebote und Beratungen von Pfäffikon nutzen.
Die Landreserven von Wildberg bieten der neuen, fusionierten Gemeinde mehr Flexibilität und Spielraum in der Bau- und Zonenordnung, was von grossem Vorteil sein kann. Momentan beschäftigt sich das Projektteam aber nicht mit der konkreten Ausgestaltung, sondern erst mit dem Fusionsvertrag. Nach einer erfolgten Fusion ist dieses Thema jedoch ein wichtiges, welches wir unter Einbezug aller politischen Kräfte gemeinsam angehen müssen.
Nein, nach der Fusion dient das digitale Amtsblatt «ePublikation.ch» weiterhin als amtliches Publikationsorgan. Dort können Sie auch bereits heute jederzeit alle amtlichen Publikationen aus Wildberg einsehen. Damit orientiert sich Pfäffikon ausserdem am Kanton Zürich, der seine amtlichen Publikationen allen Einwohnenden ebenfalls digital zur Verfügung stellt.
Viele Einwohnerinnen und Einwohner von Wildberg orientieren sich im Alltag bereits heute Richtung Pfäffikon, Zürcher Oberland, Glatttal und Stadt Zürich – beruflich wie auch in der Freizeit. Zudem gehört Wildberg bereits heute zum Bezirk Pfäffikon. Diese bestehenden Verbindungen sprechen für eine Fusion mit Pfäffikon.
Der Ausländeranteil beträgt in Wildberg rund 10 Prozent und in Pfäffikon 20.4 Prozent. (Stand 2025)
Die wichtigste öV-Verbindung zwischen den beiden Gemeinden bleibt die Buslinie Turbenthal–Wildberg–Pfäffikon. Mit der Fusion entsteht eine grössere Gemeinde, die ihre Interessen gegenüber dem Kanton mit mehr Gewicht vertreten und sich etwa für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur einsetzen kann.
Pfäffikon und Wildberg tragen die Kosten für die Vorbereitung und Umsetzung der Fusion gemeinsam. Der Kanton Zürich unterstützt die Fusion mit einem Beitrag von 2,075 Millionen Franken.
Beide Gemeinden erfüllen heute die vom Kanton vorgegebene Aufnahmequote. Bei einer Fusion gilt die Quote für die gesamte neue Gemeinde.
Eine Gemeindefusion ist kein privatwirtschaftliches Geschäft. Ziel ist es, öffentliche Aufgaben langfristig effizient und zuverlässig zu erfüllen. Das ist mit einer Fusion besser möglich: Die fusionierte Gemeinde kann unter anderem IT-Systeme gemeinsam nutzen, Fachwissen bündeln und die Zahl der Behördenmitglieder reduzieren. Zudem bringt Wildberg Finanzvermögen in die gemeinsame Gemeinde ein.
Kritische Fragen gehören zum Dialog über den Fusionsvertrag dazu. Die Projektverantwortlichen nehmen sie an den Dialogveranstaltungen, am Stand an der Seestrasse und auf Social Media sowie der Projektwebsite auf und beantworten sie sachlich.
Die nächsten regulären Wahlen finden 2030 statt. Kandidierende aus allen Ortsteilen können sich zur Wahl stellen.
Ja. Die Primarschule Wildberg soll als eigenständige Schuleinheit weitergeführt werden.
Jugendliche aus Wildberg besuchen die Oberstufe auch nach Annahme des Fusionsvertrags weiterhin in Turbenthal, Schülerinnen und Schüler aus Schalchen weiterhin in Wila.
Ja. Mit Annahme des Fusionsvertrags haben die Schülerinnen und Schüler aus Wildberg den Zugang zu Angeboten aus Pfäffikon, etwa bei der Ferienbetreuung.
Heute unterscheiden sich die Ferienpläne von Wildberg und Pfäffikon teilweise. Der Schulferienplan soll sich bei den Sport- und Pfingstferien vorerst weiter am Ferienplan der Sekundarschule Turbenthal orientieren. Der Kanton ermöglicht dies durch eine Ausnahmeregelung, die vorübergehend unterschiedliche Ferienpläne zulässt. Die Zuständigkeit für die Festlegung der Ferienpläne liegt bei der Schulpflege.
Nein, voraussichtlich nicht. Jugendliche aus Wildberg besuchen die Oberstufe weiterhin in Turbenthal, Schülerinnen und Schüler aus Schalchen weiterhin in Wila.
Es besteht ein auch für Pfäffikon attraktiver, längerfristiger Vertrag mit der Oberstufe Turbenthal, der Planungssicherheit und Kontinuität bringt.
Für Kinder in der Primarschule ändert sich nach einer Fusion zunächst wenig: Der Unterricht findet weiterhin in Wildberg statt.
Ja. Die fusionierte Gemeinde führt zusätzliche Angebote wie Schulsozialarbeit an der Primarschule Wildberg ein.
In Wildberg gelten neu bei Ferienbetreuung, Tagesstrukturen und weiteren schulergänzenden Angeboten dieselben Rahmenbedingungen wie in Pfäffikon. Eine Erweiterung dieses Angebots in Wildberg ist nicht geplant.
Die fusionierte Gemeinde führt die Schulverwaltung künftig in Pfäffikon. Während einer Übergangszeit bis voraussichtlich 2029 bleibt die Schulverwaltung in Wildberg an einzelnen Tagen geöffnet.
Mit Annahme des Fusionsvertrags endet die Amtszeit der Schulpflege Wildberg am 1. Januar 2028 vorzeitig. Danach übernimmt die Schulpflege Pfäffikon die Aufgaben für das erweiterte Gemeindegebiet.
Nein, es gibt keine Sitzgarantie für die verschiedenen Ortsteile. Es können sich jedoch Kandidierende aus allen Ortsteilen zur Wahl aufstellen lassen.
Aus finanzieller Sicht sind im Schulbereich mit dem Vollzug der Fusion keine wesentlichen Einsparungen, aber auch keine Mehrkosten zu erwarten. Die Fusion bringt aber Mehrwerte bei Angeboten sowie in pädagogischen und administrativen Bereichen.
Die Schulen Wildberg und Pfäffikon arbeiten heute mit unterschiedlichen IT-Systemen. Gemäss Fusionsvertrag vereinheitlicht die Schule ihre Geräte und Programme schrittweise.
Wildberg ist heute der Musikschule Winterthur angeschlossen, Pfäffikon der Musikschule Zürcher Oberland. Im Falle einer Annahme des Fusionsvertrags wird geprüft, ob der Vertrag mit der Musikschule Winterthur weitergeführt wird oder nicht.
Die bestehende Turnhalle in Wildberg ist in einem guten Zustand und erfüllt ihren Zweck für die Primarschule. Für deren Unterhalt sind 200’000 Franken für die Instandhaltung des Daches im Jahr 2029 im Finanzplan vorgesehen. Die Initiative für eine grössere Turnhalle wurde 2023 wieder zurückgezogen und es bestehen keine Pläne in diese Richtung mehr.
Der Kanton gibt vor, dass eine Schulgemeinde nicht in eine andere politische Gemeinde integriert werden kann, solange sie noch mit einer dritten Gemeinde verbunden ist. Deshalb musste Wildberg bereits vor der Fusion aus der Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg austreten. Der Anschlussvertrag regelt die Zeit danach und schafft Planungssicherheit für die Schule und die Eltern.
Ja. Bei einer Fusion werden einige Reglemente und Konzepte angepasst und die Primarschule Wildberg schrittweise in die bestehenden Strukturen der Schule Pfäffikon eingebunden. Die Änderungen betreffen vor allem die Schulführung und die Schulverwaltung. Für die Schulteams in Pfäffikon ändert sich dadurch nichts.
Nein. Pfäffikon erhält keinen Sitz mit Stimmrecht in der Schulpflege Turbenthal. Eine Vertretung von Pfäffikon kann jedoch an den Sitzungen der Schulpflege oder ihrer Ausschüsse teilnehmen und Anträge stellen. Damit ist der direkte Austausch zwischen den beiden Schulen sichergestellt.
Der bisherige Aufwand beläuft sich auf ca. 150 Stunden. Wir gehen davon aus, dass bis zum finalen Fusionsvertrag nur noch wenige Stunden dazu kommen werden.
Für die Überführung der ICT rechnet die Schule mit Investitionen von rund 160’000 Franken in die Hardware und Netzinfrastruktur (Stand Mai 2026).
Aktuell betrifft dies zwei Schülerinnen und Schüler aus Schalchen. Der Anschlussvertrag mit Turbenthal sieht vor, dass sie die Sekundarschule in Wila besuchen.
Die aktuelle Lösung mit Turbenthal funktioniert gut und hat sich für Schülerinnen und Schüler bewährt, deshalb wird sie mit dem Anschlussvertrag bis 2038 weitergeführt. Das bringt genügend Zeit, um eine gute Lösung für zukünftige Generationen in Pfäffikon zu finden.
Der Schulstandort Wildberg mit Kindergarten und Primarschule bleibt auch bei einer Fusion bestehen. Die Wildberger Sekundarschülerinnen und -schüler besuchen weiterhin die Schulen in Turbenthal und Wila. Der Anschlussvertrag mit Turbenthal ermöglicht eine künftige sorgfältige Planung ohne voreilige Entscheidungen treffen zu müssen.
Es ist nicht vorgesehen, den Kindergarten Wildberg zu schliessen. Wenn die Schülerzahlen weiter sinken, entscheidet die Schulpflege, ob sie eine kleine Klasse weiterführt oder mit einer anderen Klasse beziehungsweise einem anderen Kindergarten zusammenlegt.
Nein. Die Fusion mit Wildberg und der Schulstandort Auslikon sind zwei separate Themen. Die Schule Pfäffikon prüft ihre Standorte regelmässig und berücksichtigt dabei unter anderem die Entwicklung der Schülerzahlen. Dies geschieht unabhängig von der geplanten Fusion.
Aktuell besuchen rund 100 Kinder die Primarschule Wildberg. Für sie gibt es dort genügend Schulraum. Wenn die Schülerzahlen in Pfäffikon sinken, berücksichtigt die Schule dies bei der Klassenplanung an den drei Primarschuleinheiten Mettlen/Auslikon, Steinacker und Obermatt.
Nein. Die Schule, verschiedene Turngruppen und Sportvereine nutzen die Turnhalle regelmässig.
Nein, es gibt kein konkretes Projekt für ein grössere Turnhalle. Der Bedarf für zusätzlichen Raum für Sportvereine ist in beiden Gemeinden vorhanden, was seit Jahren zu informellen Gesprächen führt. Doch konkret ist nichts geplant.
Nein, vorderhand wird eine Ferienbetreuung nur in Pfäffikon angeboten. Die Wildberger Schülerinnen und Schüler können aber Angebote in Pfäffikon nutzen. Längerfristig kann diese Situation je nach Bedarf angepasst werden, geplant ist allerdings noch nichts.
Vorerst soll am aktuellen Angebot festgehalten werden. Für eine Erweiterung müsste die Nachfrage vorhanden sein und die Kosten gedeckt werden können. Aktuell wird in Pfäffikon ab mindestens fünf Kindern eine Betreuung angeboten.
Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Tarife der Gemeindewerke Pfäffikon für das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme des Gebiets Breiti, wo das Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Bauma gilt. Wildberg erhebt heute höhere Wassergebühren als Pfäffikon, durch die Fusion werden diese Gebühren gesenkt. Um den Ertragsausfall im Gebiet Wildberg abzufedern und den mittelfristigen Ausgleich im Gebührenhaushalt sicherzustellen, zeichnet sich mittelfristig eine Tariferhöhung um ca. 15% ab, dies würde einer Erhöhung von durchschnittlich ca. 10 Franken pro Einwohner pro Jahr entsprechen. Auch ohne Fusion müssen die Wassergebühren in Pfäffikon in den nächsten Jahren erhöht werden, weil die aktuellen Gebühren nicht ausreichen, um die geplanten Erneuerungsprojekte von Pfäffikon, sowie der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG (GWVZO) zu refinanzieren. Weil kein hydraulischer Zusammenschluss vorgesehen ist, werden keine grösseren Synergieeffekte erwartet.
Die lokale Wasserversorgung in Wildberg und die Anbindung an den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal bleiben erhalten. Es ist kein hydraulischer Zusammenschluss der Pfäffiker und Wildberger Wasserversorgung vorgesehen. Daher werden keine grösseren Synergieeffekte erwartet.
Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Tarife der Gemeindewerke Pfäffikon für das gesamte Gemeindegebiet. Im Bereich Abwasser hat die Fusion mit Wildberg insgesamt nur einen kleinen Einfluss auf die Gebührenentwicklung. Die Tarife werden unabhängig von der Fusion mittel- und langfristig ansteigen müssen (zwei Tariferhöhungen um je ca. 30 Prozent in den Jahren 2029 und 2035), hauptsächlich wegen anstehender grösserer Investitionen in die ARA Pfäffikon. In der vorliegenden Planung sind keine Synergieeffekte abgebildet, weil kein hydraulischer Zusammenschluss vorgesehen ist. Unsicherheiten bestehen in Wildberg wie auch in Pfäffikon bei den Kläranlagen, da sowohl in der ARA Winterthur wie auch in der ARA Pfäffikon grössere Investitionen anstehen, welche Auswirkungen auf die künftige Kostenentwicklung haben.
Nein. Auch bei einer Fusion bleibt alles wie bisher: Das Abwasser aus Wildberg fliesst weiterhin in die ARA Winterthur, jenes aus Pfäffikon in die ARA Schanz in Pfäffikon. Das Abwasser aus Auslikon fliesst in die ARA Flos in Wetzikon. Die heutige Lösung ist sinnvoll, ein Zusammenschluss der Abwassersysteme von Pfäffikon und Wildberg ist nicht geplant.
Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Tarife der Gemeindewerke Pfäffikon für das gesamte Gemeindegebiet. Da die Tarife in Wildberg heute höher sind als jene in Pfäffikon, sinken die Gebühreneinnahmen der neuen Gemeinde im Verhältnis zur Einwohnerzahl leicht. Mittelfristig sind aber keine Tarifanpassungen nötig.
Neu gelten im ganzen Gemeindegebiet die Abfallgebühren von Pfäffikon:
– Grundgebühren Siedlungsabfälle: 70.25 Franken (bisher in Wildberg: 108.10 Franken)
– Sackgebühr für 10 Stk. 35l: 12.60 Franken (bisher in Wildberg 20.00 Franken)
– Jahresgebühr Grüngut 140l-Container: 77.30 Franken (bisher in Wildberg in Grundgebühr enthalten)
Die Gemeindewerke Pfäffikon übernehmen mit der Fusion sämtliche Aufgaben der Wasserversorgung in Wildberg. Dazu gehören Personal, Verträge, Bau, Unterhalt und Betrieb der Werkleitungen sowie die Administration. Die lokale Wasserversorgung und die Anbindung an die Gruppenwerke Tösstal bleiben bestehen.
Ja. Der Anschlussvertrag an die ARA Winterthur bleibt bestehen. Die heutige Lösung ist sinnvoll, ein Zusammenschluss der Abwassersysteme von Pfäffikon und Wildberg ist nicht geplant.
Nein. Der Abfall aus Wildberg wird weiterhin über Winterthur entsorgt, das Grüngut über die KPG-Zell. An den heutigen Entsorgungswegen und der bestehenden Infrastruktur ändert sich mittelfristig nichts. Bei künftigen Ausschreibungen werden Synergieeffekte erwartet.
Auch bei einer Fusion bleibt die Stromversorgung wie bisher: In Wildberg versorgt die EKZ die Haushalte mit Strom, in Pfäffikon sind die Gemeindewerke Pfäffikon zuständig. Entsprechend gelten weiterhin die jeweiligen Tarife. Der Regierungsrat legt die Netzgebiete fest. Eine Änderung ist nicht geplant. Die fusionierte Gemeinde erhält von der EKZ eine Ausgleichsvergütung aus dem Netzbetrieb in Wildberg.
Das Wasserleitungsnetz in Wildberg ist rund 20 Kilometer lang, jenes in Pfäffikon rund 80 Kilometer.
Nein. Die Zusammensetzung der Werkkommission ändert sich nach der Fusion nicht. Wildberger können bei den nächsten Wahlen im Jahr 2030 für die Kommission kandidieren.
Ja. Bei einer Fusion nutzen die Gemeindewerke für das gesamte Gebiet eine gemeinsame IT-Lösung, eine Verwaltung und einen Pikettdienst. Auch beim Geoinformationssystem und bei künftigen Ausschreibungen für die Abfallentsorgung ergeben sich Vorteile.
Nein. Die Gemeindewerke Pfäffikon benötigen wegen der Fusion keine zusätzlichen Fahrzeuge.
Pfäffikon setzt sich seit Jahren für bessere öV-Anbindungen ein, etwa beim Ausbau der S3 oder häufigeren Fahrten der S19. Als grössere Gemeinde hat Pfäffikon zusammen mit Wildberg mehr Gewicht bei Kanton und Bund, was die Chancen für Verbesserungen im öffentlichen Verkehr erhöht.
Mit dem Fusionsvertrag gelten die Pfäffiker Hundesteuern für das ganze Gemeindegebiet, also 165 Franken pro Hund und Jahr. In Wildberg betragen die Hundegebühren bisher 150 Franken.
Nein. Aber nach der Fusion gilt das Parkierungsreglement der Gemeinde Pfäffikon auch für die neuen Aussenwachten Wildberg, Ehrikon und Schalchen.
Im Fusionsvertrag sind keine Änderungen für die öV-Verbindungen in Wildberg vorgesehen. Beide Gemeinden arbeiten bereits heute in der Regionalen Verkehrskonferenz Pfäffikon – Mittleres Tösstal zusammen. Wildberg verfügt weiterhin über zwei Buslinien mit kantonalen Haltestellen. Der Kanton bleibt dafür zuständig.
Grundsätzlich ja. Wildbergerinnen und Wildberger haben nach der Fusion die gleichen Rechte wie Einwohnerinnen und Einwohner von Pfäffikon.
Ja. Wildbergerinnen und Wildberger haben nach der Fusion die gleichen Rechte wie Einwohnerinnen und Einwohner von Pfäffikon – auch bei den Badiabos.
Nach Annahme des Fusionsvertrags übernimmt die Kommunalpolizei Region Pfäffikon auch die Aufgaben in Wildberg. Dafür baut sie rund 50 Stellenprozente auf; gleichzeitig entfallen die bisherigen Beiträge von Wildberg an die Kantonspolizei. Die Bevölkerung von Wildberg profitiert damit von zusätzlichen Leistungen, etwa im Bereich Prävention. Gleichzeitig gewinnt die Gemeindepolizei Pfäffikon mehr Flexibilität bei der Einsatzplanung.
Die Feuerwehren von Wildberg und Pfäffikon bleiben auch mit Annahme des Fusionsvertrags eigenständig. Die Gemeinden sehen derzeit keinen Vorteil in einer Zusammenlegung. Für die Bevölkerung und die Feuerwehrangehörigen bleibt damit die heutige Organisation bestehen.
Der Fusionsvertrag sieht vor, dass der Zivilschutz Pfäffikon auch die Aufgaben für Wildberg übernimmt. Für die Bevölkerung bleibt der Zivilschutz weiterhin gewährleistet.
Nach einer Fusion wird Wildberg Teil des bestehenden Sicherheitsverbundes RFO Pfäffikon-Fehraltorf-Hittnau-Russikon. Damit schliesst man sich den Strukturen an, die bereits heute beim Zivilschutz bestehen. Die Feuerwehr Wildberg arbeitet weiterhin mit Turbenthal und Wila zusammen. Für die Bevölkerung ändert sich dadurch nichts.
Die Gemeinden behalten die heutigen Regeln für Friedhöfe und Bestattungen vorerst bei. Später führt die fusionierte Gemeinde die Regelungen schrittweise zusammen. Die Gemeinde setzt zudem die Zusammenarbeit mit Kirchen und weiteren Partnern fort.
Gemäss Fusionsvertrag betreut Pfäffikon die Zusatzleistungen für Einwohnerinnen und Einwohner aus Wildberg und zahlt diese aus. Für die Betroffenen bleiben die Leistungen gleich.
Die Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeindeteile können die Dienstleistungen beider Bibliotheken nutzen. Die Bibliothek in Wildberg bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Die Strassen in Wildberg sind in einem guten Zustand. Die fusionierte Gemeinde übernimmt den Strassen- und Gewässerunterhalt von Wildberg. Dabei entstehen im Bereich Gewässer zusätzliche Unterhaltskosten, welche die Gemeinde transparent ausweist.
Pfäffikon übernimmt künftig die Aufgaben für die ganze Gemeinde. Wildberg verfügt heute nur über eine kleine Infrastruktur und lagert bereits viele Arbeiten aus. Für die Bevölkerung ändert sich deshalb wenig.
Für die Bevölkerung ändert sich wenig. Pfäffikon organisiert den Winterdienst künftig für die ganze Gemeinde. Dabei gilt der bewährte Standard von Pfäffikon.
Das Korps der Kommunalpolizei Pfäffikon Fehraltorf Russikon ist für rund 24’400 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Mit der Fusion kommen 1’015 Wildbgerinnen und Wildberger dazu. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass das Korps der Kommunalpolizei über genügende personelle Ressourcen verfügt, so dass im Falle einer Fusion kein Personalausbau erforderlich sein wird.
Die Gemeinde Pfäffikon wird schon seit langer Zeit geprägt durch das historische Dorfzentrum Pfäffikon und die umliegenden Weiler. An dieser besonderen Struktur ändert sich nach der Eingemeindung von Wildberg wenig. Im Gegenteil: Die Gemeinde Pfäffikon behält seinen besonderen Charakter. Pfäffikon setzt sich zudem seit Jahren für bessere öV-Anbindungen in seinen Aussenwachten ein und wird das auch nach Annahme des Fusionsvertrags weiter tun. Als grössere Gemeinde hat Pfäffikon mehr Gewicht bei Kanton und Bund. Das stärkt nicht nur den öV in der Kernzone, sondern auch Busverbindungen in die Aussenwachten.
Die fusionierte Gemeinde hätte eine Fläche von rund 30 km2. Davon entfallen zwei Drittel auf die derzeitige Gemeinde Pfäffikon und ein Drittel auf die Gemeinde Wildberg.
Die fusionierte Gemeinde zählt knapp 14’000 Einwohnerinnen und Einwohner. In Pfäffikon leben derzeit rund 13’000 Menschen, in Wildberg gut 1’000.
Die fusionierte Gemeinde trägt den Namen Pfäffikon und verwendet das bestehende Wappen der Gemeinde Pfäffikon.
Die fusionierte Gemeinde Pfäffikon verwendet das bestehende Wappen der Gemeinde Pfäffikon.
Die Ortsnamen Wildberg, Schalchen und Ehrikon bleiben bestehen. Die Bevölkerung behält ihre bisherigen Adressen und Ortsbezeichnungen. Die Ortsschilder ergänzt die Gemeinde künftig mit «Gemeinde Pfäffikon».
Die bestehenden Postleitzahlen bleiben gleich.
Die bestehenden Postadressen bleiben gleich.
Ja. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wildberg erhalten das Bürgerrecht der erweiterten Gemeinde Pfäffikon.
Nein. Bestehende Ausweise und Pässe bleiben bis zum ordentlichen Ablaufdatum gültig.
Nach der Fusion werden die bisherigen Grundstücksnummern durch einen Präfix pro Gemeinde ergänzt. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entsteht dadurch kein Nachteil. Der Kanton gibt dafür klare Vorgaben vor.
Die Gemeinde erstellt vor der Fusion eine Übersicht aller Fonds, Legate und Stiftungen. Pfäffikon sorgt danach dafür, dass die Gelder weiterhin wie vorgesehen eingesetzt werden.
Der Fonds zur Jugendförderung bleibt voraussichtlich bestehen.
Die Stiftung Huldreich Büchi prüft derzeit, ob sie ihren Zweck anpassen soll. Dass Reglement sieht vor, dass das Stiftungsvermögen für den Bau eines Altersheims eingesetzt werden soll. Dieses Engagement ist aber nicht nur auf die derzeitige Gemeinde Wildberg beschränkt. Anders beim Jahreszins der Stiftung: Dieser ist ausschliesslich für Seniorinnen und Senioren der „alten“ Gemeinde Wildberg vorgesehen.
Der Fusionsvertrag führt dazu, dass die Sportinfrastruktur in der vergrösserten Gemeinde koordiniert geplant und weiterentwickelt werden kann. Das schafft neue Chancen für Sportanlagen und Sportangebote in Pfäffikon und Wildberg.
Die heutigen Bauzonen und Bauvorschriften von Wildberg bleiben auch gemäss dem Fusionsvertrag vorerst gültig. Das gilt auch für Richtpläne, Sondernutzungspläne und weitere bestehende Regelungen. Später soll die neue Gemeinde eine gemeinsame Bau- und Zonenordnung für das ganze Gemeindegebiet ausarbeiten.
Die Annahme des Fusionsvertrags hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Vereinsleben. Gleichzeitig bietet die erweiterte Gemeinde die Chance, dass Vereine enger zusammenarbeiten und einfacher Nachwuchs finden.
Die Annahme des Fusionsvertrags stärkt das regionale Selbstbewusstsein und fördert den kulturellen Austausch. Mehr Fläche, mehr Begegnungsmöglichkeiten und mehr Vielfalt schaffen neue Chancen für Vereine, Veranstaltende und engagierte Menschen.
Wildberg verfügt über Flächenreserven für neue Gewerbebauten. Das schafft neue Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe. Die Annahme des Fusionsvertrags kann neue Kontakte innerhalb der erweiterten Gemeinde fördern und die Zusammenarbeit zwischen Betrieben erleichtern.
Auch nach Annahme des Fusionsvertrags sollen Traditionen und lokale Anlässe in Wildberg weitergeführt werden. Dazu gehören etwa die 1.-August-Feier, die Wildbergete oder Vereinsanlässe.
Die bestehende Pflegeversorgung bleibt auch nach Annahme des Fusionsvertrages erhalten. Die Mitgliedschaft im Zweckverband Mittleres Tösstal für ambulante und stationäre Pflege wird beibehalten. Eine spätere Prüfung bleibt vorbehalten. Gleichzeitig könnten Einwohnerinnen und Einwohner von Wildberg zusätzliche Angebote und Beratungen aus Pfäffikon nutzen.
Die katholische Kirchgemeinde bleibt auch bei Annahme des Fusionsvertrags eigenständig organisiert. Im ehemaligen Gemeindegebiet Wildberg gilt weiterhin der bisherige Steuerfuss der katholischen Kirchgemeinde Turbenthal.
Die Annahme des Fusionsvertrags verändert die reformierte Kirchgemeinde vorerst nicht. Die reformierte Kirche prüft erst nach einem allfälligen Zusammenschluss der politischen Gemeinden, ob sie ihre Strukturen ebenfalls anpassen möchte.
Bei den Postleitzahlen sind keine Änderungen vorgesehen. Die Post AG bestätigt, dass die bestehenden Postleitzahlen der einzelnen Ortsteile auch nach einer Fusion unverändert bestehen bleiben.
Die Abstimmung zum Fusionsvertrag findet am 28. Februar 2027 als Urnenabstimmung statt.
Die Abstimmungsunterlagen werden voraussichtlich Anfang Februar, mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin, verschickt.
Nein. Pfäffikon bleibt nach Annahme des Fusionsvertrags eine Versammlungsgemeinde mit Gemeindeversammlung.
Das Stimmvolk von Pfäffikon und von Wildberg hat in einer Abstimmung den Auftrag erteilt, einen für beide Seiten sinnvollen Fusionsvertrag auszuarbeiten. Pfäffikon und Wildberg erarbeiten nun gemeinsam die Grundlagen für einen ausgewogenen und tragfähigen Fusionsvertrag.
Dann findet keine Fusion statt. Die Fusion findet nur statt, wenn beide Gemeinden Ja sagen.
Nein, der Fusionsvertrag mit Wildberg macht Pfäffikon nicht zu einer Stadt. Pfäffikon bleibt Pfäffikon. Wildberg wird eingemeindet und so zu einem Ortsteil von Pfäffikon, ganz ähnlich wie bereits Hermatswil oder Auslikon. Die Bevölkerung der fusionierten Gemeinde steigt moderat von rund 13’000 auf rund 14’000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Nein, im Gegenteil. Der Fusionsvertrag bringt nicht nur neue Aufgaben, sondern mittelfristig auch neue Ressourcen und Möglichkeiten: mehr Fläche, mehr Steuersubstrat, mehr Planungsspielraum. Die Fusion hilft, Entwicklungen besser zu koordinieren, statt sie einzeln stemmen zu müssen.
Eine Projektorganisation mit Vertretern beider Gemeinden aus dem Gemeinderat, der Schulpräsidien, und den Gemeindeschreibern arbeitet den Fusionsvertrag aus. Das Projektteam wird von einer externen Firma mit Erfahrung mit Gemeindefusionen unterstützt.
Es gibt zwei öffentliche Dialogveranstaltungen: am Samstag, 22. August 2026, und am Dienstag, 15. September 2026. Die Bevölkerung erhält dort Einblicke in den aktuellen Stand der Arbeiten zum Fusionsvertrag, kann Fragen stellen, Inputs einbringen und mit den Verantwortlichen ins Gespräch kommen. Zusätzlich wird es Dialog-Stände an fünf Samstagen im August und September geben, an denen Mitglieder des Gemeinderats und weitere Fachleute für Fragen und Gespräche zur Verfügung stehen.
Über den Fusionsvertrag entscheiden die Stimmberechtigten von Pfäffikon und Wildberg an der Urne, am 28. Februar 2027. Damit der Zusammenschluss zustande kommt, müssen beide Gemeinden zustimmen.
In Wildberg bestehen keine sanierungsbedürftigen Altlasten. Die neue Gemeinde Pfäffikon übernimmt nach der Fusion auch bestehende Verpflichtungen von Wildberg. Dazu gehören zum Beispiel laufende Verträge oder mögliche finanzielle Risiken. Beide Gemeinden schaffen dazu Transparenz und erfassen alle bekannten Verpflichtungen in einer Übersicht.
Der Gemeinderat Pfäffikon bleibt auch nach Annahme des Fusionsvertrags gleich organisiert und besteht weiterhin aus 7 Mitgliedern. Auch die übrigen Behörden von Pfäffikon bleiben bestehen.
Nein. Im Gemeinderat der erweiterten Gemeinde gibt es keine garantierten Sitze für Wildberg. Wie bisher entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne, wer in den Gemeinderat gewählt wird. Kandidierende aus Wildberg können sich selbstverständlich zur Wahl stellen.
Nach Annahme des Fusionsvertrags endet die Amtszeit des Gemeinderats Wildberg am 1. Januar 2028 vorzeitig. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen die gewählten Behörden von Pfäffikon die Aufgaben für das gesamte Gemeindegebiet.
Die nächsten Gesamterneuerungs-Wahlen der Gemeindebehörden finden 2030 statt.
Zwischen 2014 und 2023 wurden acht erfolgreiche Fusionen von politischen Gemeinden vollzogen. Die Zahl der politischen Gemeinden sank dadurch auf heute noch 160. Die letzte Fusion betraf Andelfingen, Humlikon und Adlikon.
Die letzte Fusion im Bezirk Pfäffikon war der Zusammenschluss von Illnau-Effretikon mit Kyburg per Anfang 2016. Bereits 2015 hatte Bauma die Gemeinde Sternenberg aufgenommen.
Wir haben eine detaillierte SWOT-Analyse erstellt (Stärken/Schwächen/Chancen/Gefahren), aus der hervorging, dass für Pfäffikon keine wesentlichen Risiken bestehen.