Gemeindewerke

Die Gemeindewerke bleiben in vielen Bereichen wie bisher organisiert. Die Abklärungen zeigen, wo Potenzial für gemeinsame Lösungen besteht.

Häufige Fragen zum Thema Gemeindewerke

01
Was bedeutet der Fusionsvertrag für die Wassergebühren?

Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Tarife der Gemeindewerke Pfäffikon für das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme des Gebiets Breiti, wo das Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Bauma gilt. Wildberg erhebt heute höhere Wassergebühren als Pfäffikon, durch die Fusion werden diese Gebühren gesenkt. Um den Ertragsausfall im Gebiet Wildberg abzufedern und den mittelfristigen Ausgleich im Gebührenhaushalt sicherzustellen, zeichnet sich mittelfristig eine Tariferhöhung um ca. 15% ab, dies würde einer Erhöhung von durchschnittlich ca. 10 Franken pro Einwohner pro Jahr entsprechen. Auch ohne Fusion müssen die Wassergebühren in Pfäffikon in den nächsten Jahren erhöht werden, weil die aktuellen Gebühren nicht ausreichen, um die geplanten Erneuerungsprojekte von Pfäffikon, sowie der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG (GWVZO) zu refinanzieren. Weil kein hydraulischer Zusammenschluss vorgesehen ist, werden keine grösseren Synergieeffekte erwartet.

02
Gibt es im Fusionsvertrag Synergien bei der Wasserversorgung?

Nein. Die lokale Wasserversorgung in Wildberg und die Anbindung an den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal bleiben erhalten. Es ist kein hydraulischer Zusammenschluss der Pfäffiker und Wildberger Wasserversorgung vorgesehen. Daher werden keine grösseren Synergieeffekte erwartet.

03
Was bedeutet der Fusionsvertrag für die Abwassergebühren?

Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Tarife der Gemeindewerke Pfäffikon für das gesamte Gemeindegebiet. Im Bereich Abwasser hat die Fusion mit Wildberg insgesamt nur einen kleinen Einfluss auf die Gebührenentwicklung. Die Tarife werden unabhängig von der Fusion mittel- und langfristig ansteigen müssen (zwei Tariferhöhungen um je ca. 30 Prozent in den Jahren 2029 und 2035), hauptsächlich wegen anstehender grösserer Investitionen in die ARA Pfäffikon. In der vorliegenden Planung sind keine Synergieeffekte abgebildet, weil kein hydraulischer Zusammenschluss vorgesehen ist. Unsicherheiten bestehen in Wildberg wie auch in Pfäffikon bei den Kläranlagen, da sowohl in der ARA Winterthur wie auch in der ARA Pfäffikon grössere Investitionen anstehen, welche Auswirkungen auf die künftige Kostenentwicklung haben.

04
Gibt es in der fusionierten Gemeinde Änderungen bei der Abwasserentsorgung?

Auch bei einer Fusion bleibt alles wie bisher: Das Abwasser aus Wildberg fliesst weiterhin in die ARA Winterthur, jenes aus Pfäffikon in die ARA Schanz in Pfäffikon. Das Abwasser aus Auslikon fliesst in die ARA Flos in Wetzikon. Die heutige Lösung ist sinnvoll, ein Zusammenschluss der Abwassersysteme von Pfäffikon und Wildberg ist nicht geplant.

05
Was bedeutet der Fusionsvertrag für die Abfallgebühren?
Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Tarife der Gemeindewerke Pfäffikon für das gesamte Gemeindegebiet. Da die Tarife in Wildberg heute höher sind als jene in Pfäffikon, sinken die Gebühreneinnahmen der neuen Gemeinde im Verhältnis zur Einwohnerzahl leicht. Mittelfristig sind aber keine Tarifanpassungen nötig.

Fakten

Separate Netze bei Strom und Wasser

Die Gemeinden behalten ihre separaten Wassernetze und Stromversorger, auch bei der Wasserentsorgung bleibt alles gleich. Auf die Gebühren von Wasser, Abwasser und Abfall hat die Fusion nur wenig Einfluss.

Offene Punkte

Synergieeffekte Abfallentsorgung

Die Gemeinden erwarten Synergien, wenn sie dereinst die Abfallentsorgung neu ausschreiben. Wie hoch diese sein werden, ist heute noch nicht klar.

 

Dokumente zum Thema Dienstleistungen

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Aktuelle Beiträge

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Bereits an zwei Samstagen waren wir in Pfäffikon an der Seestrasse vor Ort und durften Ihre Fragen entgegennehmen und uns mit Ihnen zur Erarbeitung des Fusionsvertrags austauschen. Wir konnten spannende Unterhaltungen zum Fusionsvertrag zwischen Pfäffikon und Wildberg führen und freuen uns über das rege Interesse aus der Bevölkerung.
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