Die Abstimmung zum Fusionsvertrag findet am 28. Februar 2027 als Urnenabstimmung statt.
Die Abstimmungsunterlagen werden voraussichtlich Anfang Februar, mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin, verschickt.
Nein. Pfäffikon bleibt nach Annahme des Fusionsvertrags eine Versammlungsgemeinde mit Gemeindeversammlung.
Das Stimmvolk von Pfäffikon und von Wildberg hat in einer Abstimmung den Auftrag erteilt, einen für beide Seiten sinnvollen Fusionsvertrag auszuarbeiten. Pfäffikon und Wildberg erarbeiten nun gemeinsam die Grundlagen für einen ausgewogenen und tragfähigen Fusionsvertrag.
Die Gemeindeversammlung bleibt auch nach einer Fusion das oberste politische Organ. Die Stimmberechtigten entscheiden weiterhin direkt über wichtige Geschäfte. Ein Gemeindeparlament ist nicht vorgesehen.
Auch mit einer Fusion bleibt Pfäffikon eine Gemeinde und wird nicht zur Stadt. Die Bevölkerung wächst bei einer Fusion moderat von knapp 13’000 auf knapp 14’000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Der Gemeinderat von Pfäffikon bleibt auch nach einer Fusion grundsätzlich bestehen. Wer die Bevölkerung in den Behörden der neuen Gemeinde vertritt, entscheiden die Stimmberechtigten bei den nächsten Wahlen im Jahr 2030.
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