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Der Fusionsvertrag regelt alle relevanten Punkte der Fusion. Diesen Vertrag und den Beleuchtenden Bericht erhalten die Stimmberechtigten beider Gemeinden voraussichtlich Mitte November 2026.
Hier auf der Projektwebsite gemeinsamweiter.ch, in der Pfäffikerin und auf Social Media gibt es laufend aktuelle Informationen zur Ausarbeitung des Fusionsvertrags. Der ausgearbeitete Fusionsvertrag und der Beleuchtende Bericht stehen den Stimmberechtigten beider Gemeinden voraussichtlich Mitte November 2026 online zur Verfügung. Alle relevanten Unterlagen werden anschliessend auch wie üblich mit den Abstimmungsunterlagen Anfang 2027 an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger versendet.
Bis zum geplanten Zusammenschluss am 1. Januar 2028 bleiben die bestehenden Behörden von Pfäffikon und Wildberg im Amt. Zusätzlich begleitet eine gemeinsame Übergangsbehörde die Umsetzung der Fusion und bereitet den Zusammenschluss organisatorisch vor.
Die Übergangsbehörde begleitet die Arbeiten vom Ja an der Urne bis zur Fusion. Sie setzt sich aus Vertretungen der Gemeinden und Schulen von Pfäffikon und Wildberg zusammen; den Vorsitz hat der Gemeindepräsident von Pfäffikon. Zudem informiert die Behörde die Bevölkerung und legt der erweiterten Gemeindeversammlung das erste Budget sowie weitere Vorlagen zur Fusion vor. All dies ist im Fusionsvertrag geregelt.
Die fusionierte Gemeinde führt die bisherigen Verwaltungsaufgaben an einem Standort zusammen. Einige Mitarbeitende aus Wildberg werden voraussichtlich neu in Pfäffikon tätig sein.
Bei einer Annahme des Fusionsvertrags begleitet eine Übergangsbehörde die Arbeiten der Gemeinde vom Fusionsentscheid bis zur Fusion am 1. Januar 2028. Die Übergangsbehörde besteht aus Vertretern von Wildberg und Pfäffikon.
Die neue Gemeinde wird bis spätestens 2034 eine gemeinsame Bau- und Zonenordnung ausarbeiten. Welche Regelungen sie enthalten wird, entscheiden die Behörden und Stimmberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt.
Pfäffikon und Wildberg arbeiten heute teilweise mit unterschiedlichen IT-Lösungen. Die neue Gemeinde entscheidet nach einer Fusion, welche Programme sie künftig nutzt und wie sie die Daten zusammenführt.
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